Altersgrenze: Polizisten müssen länger arbeiten
so das Bundesverwaltungsgericht in “Leibzsch”; es erklärte die neue Altersgrenze “63″ für Polizeibeamte für rechtmässig (BVerwG vom 25.01.2007 – Aktenzeichen 2 C 28.05, Pressemitteilung online hier >>>). Seit 2004 müssen Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz nach dem Willen des Landesgesetzgebers bis 63 schaffen. Das früher massgebliche 60. Lebensjahr bildet nur dann noch die gesetzliche Altersgrenze, wenn der …
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Veröffentlicht am: 2. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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