Insolvenzarbeitsrecht.de

Überstunden / Arbeitszeitguthaben in der Insolvenz

Überstunden und ein dickes Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto helfen vielen Unternehmen durch die Absatzflaute. Gemeinsam mit Zwangsurlaub / Betriebsferien lassen diese Polster so „atmende“ Unternehmen die Zeit bis zum Jahresbeginn überstehen. Danach hilft Kurzarbeit, die ab dem 1.1.2009 immerhin bis zu 18 Monate in Anspruch genommen werden kann. Trotzdem schaffen es manche Unternehmen auch durch

Weiterlesen >

Veröffentlicht am: 14. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):