Gehört die IP Adresse zu den personenbezogenen Daten
lautet eine der spannenden Fragen des Datenschutzrechts, auch des Arbeitnehmerdatenschutzes. Google kämpft laut „Golem“ dafür, dass die IP Adresse nicht unter den Begriff der personenbezogenen Daten fällt, weil die unter Speicherung der IP Adresse gewonnenen Daten dann dem Anwendungsbereich der EU-Datenschutzrichtlinie und den Bundesdatenschutzgesetzes unterfallen würden. Google sieht dadurch sein Geschäftsmodell bedroht. Grundsätzlich existiert jedenfalls …
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Veröffentlicht am: 7. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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