BSG: Auch bei Freistellung sozialversichert
Freistellung wieder ohne Risiko: Die Ansicht der Sozialversicherungsträger, mit einer einvernehmlichen unwiderruflichen Freistellung – z.B. in einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag – ende das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis, ist Quatsch, machte jetzt das BSG mit Urteil vom 24.09.2008 (Aktenzeichen B 12 KR 22/07 R) deutlich. Auch bei einer Freistellung bleibt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis weiter bestehen und der Arbeitgeber …
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Veröffentlicht am: 12. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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