Gendiagnostikgesetz – GenDG
Das Bundeskabinett hat heute (27.08.2008) den Gesetzentwurf zum Gendiagnostikgesetz -GenDG beschlossen. Die Neuregelung basiert auf Eckpunkten, die das Kabinett bereits im April beschlossen hatte. Im 5. Abschnitt enthält der Entwurf des Gendiagnostikgesetz -GenDG Vorschriften für das Arbeitsleben. Im Arbeitsrecht sind genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 27. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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