Kein Beweisverwertungsverbot bei zufälligem heimlichen Mithören am Telefon?
Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgericht zum Beweisverwertungverbot bei heimlichem Mithören(lassen) eines Telefonates könnte sich als „Scheunentorurteil“ entpuppen. Das Bundesarbeitsgericht hat vor wenigen Tagen (BAG, Urteil vom 23. April 2009 – 6 AZR 189/08) entschieden, nur das zielgerichtete Mithörenlassen eines Dritten bei einem Telefonat könne zu einem Verbot der Beweisverwertung führen, ein zufälliges Mithören reiche
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Veröffentlicht am: 30. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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