Arbeitsgericht Stuttgart: Tariflohn auch für Scheinselbständige
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat im Falle von zwölf polnischen Bauarbeitern das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses festgestellt und den Arbeitern vorenthaltene Löhne zugesprochen, obwohl sie illegal als Scheinselbstständige tätig waren. Die Arbeiter wurden Ende 2006 von einer Bauunternehmerin
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Veröffentlicht am: 22. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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