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Arbeitsgericht Stuttgart: Tariflohn auch für Scheinselbständige

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat im Falle von zwölf polnischen Bauarbeitern das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses festgestellt und den Arbeitern vorenthaltene Löhne zugesprochen, obwohl sie illegal als Scheinselbstständige tätig waren. Die Arbeiter wurden Ende 2006 von einer Bauunternehmerin

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Veröffentlicht am: 22. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Selbst beim Richter: Sind Nebentätigkeiten rentenversicherungspflichtig?

Ja, auch bei Richtern, wie der Blawg “Recht und Alltag” von Folkert Janke unter Bezugnahme auf eine Pressemitteilung des Landessozialgerichts in Darmstadt berichtet. In einer Pressemitteilung vom heutigen Tag hat das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen L 1 KR 138/06) mit nicht von der Hand zu weisender Begründung eine nicht nur geringfügige Nebentätigkeit eines Kollegen als “Lehrbeauftragter” …

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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Scheinselbstständigkeit: Tätigkeit als Postdoktorand ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 08.11.2006 – Aktenzeichen L 9 KR 161/02). Obwohl die Beteiligten eine Postdoktoranden-Vereinbarung geschlossen hatten, in deren Präambel das Interesse des Postdoktoranden an einer Weiterqualifikation in eigenverantwortlicher Tätigkeit in den Vordergrund gerückt worden ist und in der unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass kein Arbeitsverhältnis begründet werde, Regelungen, die auf eine …

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Veröffentlicht am: 24. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Scheinselbständigkeit durch Telefonsex: Telefonistin eines Telefonsex-Callcenters ist Arbeitnehmerin

so das Finanzgericht Köln in seiner Pressemitteilung vom 15.02.2007 Aktenzeichen 10 K 2841/05 (zur Pressemitteilung). Das gilt auch dann, wenn sie asudrücklich als “freie Mitarbeiterin” beschäftigt wird und ihr weder Kranken- oder Urlaubsgeld noch sonstige Sozialleistungen gewährt werden. Für das Finanzgericht überwogen die Kriterien, die gegen eine Selbständigkeit sprachen, nämlich dass die Klägerin hinsichtlich Arbeitszeit, …

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Veröffentlicht am: 20. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Finanzgericht Köln bejaht Arbeitnehmereigenschaft eines Telefoninterviewers

Der 11. Senat des Finanzgerichts Köln hat mit seinem Urteil vom 06.12.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 11 K 5825/04) die Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts bejaht. Danach können Marktforschungsunternehmen verpflichtet sein, für die Interviewer Lohnsteuer abzuführen.

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Veröffentlicht am: 16. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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