Zurückstellung vom Wehrdienst auch bei Ausbildung im dualen System
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (gerichtliche Aktenzeichen: 11 K 4891/06 und 11 K 4611/06) hat mit seinen Urteilen vom 12.o4.2007 klargestellt, dass Wehrpflichtige auch unter Berufung auf eine Ausbildung im sog. dualen System eine Zurückstellung vom Wehrdienst erreichen können.
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Veröffentlicht am: 13. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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