Freischuss für Alle! Multiple Choice Tests an Unis rechtswidrig
Studenten, die in Multiple Choice Tests (altdeutsch: „Antwort-Wahl-Verfahren“) an deutschen Unis durchfallen, haben gute Karten vor Gericht. Mehrere Verwaltungsgerichte bestätigen die Auffassung, dass die Auswahlverfahren jedenfalls dann unzulässig sind, wenn sie eine absolute Bestehensgrenze z.B. bei 50 % der maximal erreichbaren Punkte vorsehen. „Diese Eigenheiten des Antwort-Wahl-Verfahrens zeigen, daß die Bestehensgrenze sich nicht allein aus …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 29. Oktober, 2006 von RA Felser
Stichwörter (Tags):