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Arbeitsgericht Chemnitz auch für Tarifeinheit bei der Bahn

Bei der Bahn wird bekanntlich nicht nur um Geld, sondern auch um den Grundsatz der Tarifeinheit gestritten. Nach dem Arbeitsgericht Düsseldorf hat heute auch das Arbeitsgericht Chemnitz den geplanten Streik der GdL bei Kleinbahnen untersagt. Begründung:

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Veröffentlicht am: 6. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Frankfurt: Bahn darf Streiks als rechtswidrig bezeichnen

damit steht es für die Bahn 5:1 und nicht 2:1, wie die FTD berichtet. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies drei einstweilige Verfügungen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL) zurück, mit denen diese der Bahn und zwei weiteren Bahnkonzerngesellschaften untersagen lassen wollte, die Streiks der Lokführer als rechtswidrig zu bezeichnen, de Lokführern Sanktionen anzudrohen und die Befragungsaktion durchzuführen. …

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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Düsseldorf verbietet Streik der GdL

unter Berufung auf den Grundsatz der Tarifeinheit (JuracityBlog berichtete). Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf ging es heute, Mittwoch, den 01.08.2007, um

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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Bahn verliert vor Arbeitsgericht Mainz gegen GdL

Das Arbeitsgericht Mainz begründetet laut Handelsblatt die Abweisung des von der DB Regio gestellten Antrages damit, dass die Gewerkschaft Deutscher Lokführer nur die Urabstimmung zu einem solchen Streik eingeleitet habe, ein Aufruf zum Streik selbst aber noch nicht erfolgt sei. Erst wenn es zu einem Streik käme, stehe fest, ob die DB Regio davon betroffen …

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Veröffentlicht am: 31. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Martial Law: einstweilige Verfügung hier, vorläufiger Rechtsschutz dort

Bahn und GdL schiessen aus allen Rohren. Während die GdL höhnt, die Bahn wolle lieber klagen als verhandeln, lässt auch die Lokführergewerkschaft die Anwälte von der Kette. Inzwischen werden mehrere Kammern des Arbeitsgericht Mainz beschäftigt und auch

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Veröffentlicht am: 27. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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