ArbG Mainz verweist an ArbG Frankfurt: Schlappe für die Bahn
Richterliche Watschen für die Bahn (Antragstellerin), die versucht hat, der GdL vor dem Arbeitsgericht Mainz die angekündigten Streiks untersagen zu lassen: “Die Antragstellerin bezieht sich wegen der von ihr behaupteten – bevorstehenden -Friedenspflichtverletzung auf den besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts. Im Falle der Friedenspflichtverletzung aus einem Tarifvertrag ist der Erfüllungsort nach § 29 ZPO nicht der …
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Veröffentlicht am: 27. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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