Lokführerstreik: Arbeitsgericht Mainz hebt einstweilige Verfügungen wieder auf
nachdem die Gewerkschaft der Lokführer gegen die einstweiligen Verfügungen vom 10.07.2007 (wir berichteten) Widerspruch eingelegt hatte. Die GdL feiert die Entscheidungen des ArbG Mainz von heute (14.07.2007) auf ihrer Homepage zwar als Sieg, will aber weiterverhandeln. Mit gutem Grund. Das Arbeitsgericht Mainz hat nämlich
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Veröffentlicht am: 14. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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