Streiktage sind keine Ruhetage
so das Bundesarbeitsgericht in einer heute verkündeten Entscheidung. Zwar verliere der Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik seinen Anspruch auf Lohn und Gehalt für die Streikdauer, weil das Arbeitsverhältnis ruht. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Arbeitgeber auch Sonderleistungen
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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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