Urlaub auch für freie Mitarbeiter
das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 15.11.2005 Aktenzeichen 9 AZR 626/04, Pressemitteilung via Arbeitsrecht.de, Volltext via Bundesarbeitsgericht) entschieden, jedenfalls dann, wenn die freien Mitarbeiter wirtschaftlich
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Veröffentlicht am: 23. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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