Weiterbeschaeftigung.de

Weiterbeschäftigung

das wünschen sich nicht alle, aber viele Arbeitnehmer nach einer Kündigung. Jedenfalls mehr als die Zahl derer, die eine Weiterbeschäftigung tatsächlich erreichen. Die meisten scheiden – mit oder ohne Kündigungsschutzklage – mit einer Abfindung aus. Das Kündigungsschutzgesetz, das dem Namen nach vor Kündigung schützen sollte, wird daher auch spöttisch unter Arbeitsrechtlern als „Abfindungsgesetz“ bezeichnet. Die …

Weiterlesen >

Veröffentlicht am: 11. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):