Der Verfassungsrichter Di Fabio soll prüfen lassen, ob der EuGH in Luxemburg seine Zuständigkeit überschritten oder den Geltungsbereich von EU-Richtlinien ausgebaut habe, berichtet das Nachrichtenmagazin. Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Verfassungsbeschwerde eines Unternehmens gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, mit der dieses dem EuGH zur Altersdiskriminierung (JuracityBlog berichtete) folgte, vor.

Di Fabio hat sich bereits als Euroskeptiker im Focus betätigt, als es um die europäischen Haftbefehl ging.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich im sogenannten Maastricht-Urteil vorbehalten, EuGH Urteilen die Geltung zu versagen, wenn diese ihre Grenzen überschritten:

“Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Rechtsakte der europäischen Einrichtungen und Organe sich in den Grenzen der ihnen eingeräumten Hoheitsrechte halten oder aus ihnen ausbrechen (vgl. BVerfGE 75, 223).”

Angesichts der Entwicklung, die das Europaparlament genommen hat, dürfte sich das Bundesverfassungsgericht aber schwer damit tun, ausgerechnet bei der Altersbefristung nach dem TzBfG die Auseinandersetzung mit dem EuGH zu suchen. Das Di Fabio ein “Ausbrechen” prüfen lässt, dürfte im übrigen nicht ungewöhnlich sein. Schliesslich verfügen die Verfassungsrichter über einen wissenschaftlichen Stab, der dazu da ist, alle erdenklichen Argumente, die in der Verfassungsbeschwerde vorgebracht werden, zu prüfen. Da scheinen die Medien auf der Suche nach einer Scheinsensation zu sein.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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