das scheint jedenfalls die Landesregierung in Stuttgart zu befürchten (laut Pressemitteilung), nachdem der EuGH (vom 28.06.2007 Rechtssache C-466/03 “Reiss”) die Regelungen des Landesjustizkostengesetzes gekippt hat. Da scheinen die Wellen aber etwas hoch zu schlagen.

Die erste Kammer des EuGH hat entschieden, dass Gebühren, die ein verbeamteter Notar für die Beurkundung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen erhebt, selbst wenn diese nur teilweise dem Staat zufließen, als eine richtlinienwidrige Steuer anzusehen sind und somit grundsätzlich nicht erhoben werden dürfen. Die Stellungnahme des Notarvereins im Ländle vor dem Urteil des EuGH zu den Schlussanträgen der Generalanwältin finden Sie hier …

Quelle: Urteil des EuGH im Volltext

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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