erhielt ein Schwerbehinderter, der sich als “Leiter Customer Service” bei einem Handelsunternehmen im Ruhrgebiet beworben hatte, wie die WAZ berichtet. Die Tätigkeit war mit einem Jahresgehalt von 80.000 Euro deutlich höher dotiert als die Tätigkeit, die der Kläger ungekündigt innehatte. Bis dato war er bei einer Kölner Soziallotterie beschäftigt. Die Absage wurde mit “fehlender Handelserfahrung” begründet. Das Arbeitsgericht Oberhausen konnte keine Diskriminierung nach dam Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erkennen. Das LAG Düsseldorf sah dies offensichtlich differenzierter. Der schwerbehinderte Kläger erreichte nämlich vergleichsweise eine Entschädigung von 5000 Euro. Steuerfrei versteht sich.
- Telefon Brühl: (02232) 945040-0
- Telefon Köln: (0221) 337751-0
- Telefon Bonn: (0228) 1803647-0
- 16. Mai 2007
-
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
Aktuell meistgelesen
- TVÖD: Heiligabend und Silvester frei? - (81 Aufrufe)
Silvester und Heiligabend arbeitsfrei? Das fragen sich viele Arbeitnehmer, in vielen Foren herrschen Unsicherheit und fehlerhafte oder nichtssagende A... weiterlesen
- Kündigungsfrist nach MTV DPAG - (74 Aufrufe)
Nicht nur wegen der Nähe zur Zentrale in Bonn (Post-Tower) werden wir oft bei Kündigung von Arbeitnehmern der Deutschen Post AG (DPAG) und Tochterunte... weiterlesen
- Kündigungsfrist nach § 19 TV-V - (72 Aufrufe)
Die richtige Kündigungsfrist: Für Beschäftigte in den Versorgungsbetrieben, für die der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) entweder kraft bei... weiterlesen
- Kündigung und Kündigungsfrist nach MTV DGB/BZA BAP - (69 Aufrufe)
Die Kündigung und Kündigungsfrist von Leiharbeitnehmern die bei einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten, das an den Manteltarifvertrag (MTV) DGB/BZA auf... weiterlesen
- Foveruka: Ford zahlt Arbeitern zuwenig Betriebsrente - (67 Aufrufe)
Immer noch werden also Betriebsrentner bei der Foveruka e.V., dem Träger der betrieblichen Altersversorgung bei Ford, ungleich behandelt. Als ich das... weiterlesen