Teilerfolg für den Betriebsrat der Desowag in Rheinberg: Das Arbeitsgericht in Wesel setzte, wie Der Westen berichtet, eine Einigungsstelle zur Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan und als Einigungsstellenvorsitzenden den Direktor des Arbeitsgericht Siegen, Christian Vollrath, ein. Gelingt eine Einigung nicht bis zum 30. Juni, verlängern sich die Kündigungsfristen der Arbeitnehmer erheblich, so der Betriebsratsvorsitzende, Gerd Bongers. Vor einer Einigung über den Interessenausgleich darf die Desowag nämlich keine Kündigungen aussprechen. Der Betriebsrat schätzt die Mehrkosten bei den noch ca. 100 Beschäftigten auf 1,2 bis 1,5 Mio. Euro und wird diese sicher als Abfindungstopf im Sozialplan sehen wollen. Ein gutes Beispiel, wie sich ein Betriebsrat mit Geschick und Engagement für die Beschäftigten einsetzt. Und nicht wie verbreitet einen Interessenausgleich mit Namensliste unterschreibt, der den betroffenen Arbeitnehmern den Kündigungsschutz erschwert.

Quelle: Der Westen

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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