Die Frage, ob Internetbenutzer auch für Rechteverletzungen (links siehe unten) durch Dritte oder auch ihre Kinder haften, wird zur Zeit diskutiert und ist Gegenstand zahlreicher Klagen. In den USA sorgte eine Klage des US – Musikverbandes RIAA
nun für Aufsehen. Der Verband hatte zunächst eine alleinerziehende Krankenschwester wegen des illegalen Downloads von Musikwerken, im Wege einer sog. Filesharing-Klage verklagt. Als sich herausstellte, dass die Mutter die Musikwerke nicht heruntergeladen hatte, wurde die Klage auf die Tocher erweitert. Die Klage gegen die Mutter wurde indes nicht zurückgenommen. Die Kläger u.a. Capitol-Records warfen ihr Fahrlässigkeit vor. Denn die Mutter habe den Internerzugang bezahlt und bereitgestellt, aber die Tochter nicht entsprechend kontrolliert. Die Mutter verstand im übrigen nichts von PC’s.
Die Klage wurde indes als unsubstaniiert abgewiesen. Das Gericht warf den Klägern vor, leichtfertig die Vorwürfe formuliert zu haben. Nun sieht das amerikanische Zivilprozessrecht in derartigen Fällen keinen automatischen Kostenerstattungsanspruch der Beklagten vor. Aufgrund der „Leichtfertigkeit“ wurden die Kläger jedoch verurteilt, die Anwaltskosten der Krankenschwester in Höhe von ca. $ 70.000,00 zu übernehmen.
Allerdings ist bisher noch keine Zahlung erfolgt. Die Mutter betreibt daher nun die Vollstreckung des Urteils.
Ob dies die Musikindustrie in den USA von weiteren Klagen abhält, mag allerdings bezweifelt werden. Denn viele der beschuldigten Anwender zahlen lieber freiwillig, als sich den Risiken eines Rechtsstreits auszusetzen.
Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, inwieweit Eltern für möglicherweise illegales Herunterladen ihrer Sprößlinge verantwortlich gemacht werden können. Sollen Eltern das Surfverhalten der Kinder im Interesse der Musik- und Medienindustrie nun sklavisch prüfen ? Wohl nicht, aber ganz und gar ohne Aussicht sollte die Kinder nicht im Internet agieren. Das Ausmaß der erforderlichen Aufsicht muss vielmehr dem Alter der Kinder entsprechen.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: intern.de
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