Die Benutzung eines Firmennamens als Bezeichnung eines Blogs – hier: www.(…)blog.de – verletzt das Namensrecht des bezeichneten Unternehmens aus § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Mit diesem Beschluss (v. 31.05.2007, Az.: 3 W 110/07) entschied das Oberlandesgericht Hamburg zulasten des Domaininhabers der unter “www.(Firmenname)Blog.de” kritisch über die wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmens aus der Finanzdienstleistungs-Branche berichten wollte.

Dieses Anliegen müsse allerdings unter einer anderen Domain verfolgt werden, so die Richter, denn für relevante Anteile des Publikums begründe die Domain www.(…)blog.de die hier unzutreffende Erwartung, dass unter der verwendeten Anschrift Inhalte der Namensinhaberin zu finden seien.

Den Volltext der Entscheidung sowie eine ausführliche Sachverhaltsbeschreibung gibt’s … [hier].

Mitgeteilt von Thomas Hellwege

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