Wie der Kölner Stadtanzeiger und Berufung auf die Verbraucherzentrale Hessen berichtet, haben sich die Anfragen bei den Verbraucherzentralen wegen der Abzockerei im Internet seit 2006 verdoppel. Durchschnittlich sehen sich die Surfer mit Forderungen in Höhe von € 120,00 gegenübergestellt. Zumeist handelt es sich um vorgeblich kostenlose Online – Ermittlungen von Stammbäumen, Rezeptangebote, Musikdownloads, Lebenserwartungsberechnungen,

Routenplaner oder aber sogenannte Premium-SMS. Zumeist soll es sich um untergeschobene Verpflichtungen, deren Folgen vorher nicht klar erkennbar waren. Und oft trifft es Minderjährige, die dann von den Inkassodiensten und Anwälten zur Kasse gebeten werden.

Etwa jeder 10. soll auf die Forderungen zahlen, berichtet der Stadtanzeiger. Erfolgt keine Zahlung werden Mahnungen fällig. Dabei wird zumeist ein ganz erheblicher Druck aufgebaut.

Die Verbraucherzentralen fordern daher den Gesetzgeber auf, verbraucherrechtlichen Schutz zu gewähren. Ob und wann der Gesetzgeber da etwas unternimmt, ist noch nicht bekannt.

Als Trost aber mag gelten: Wir vertreten hier zahlreiche Geschädigte. Wir haben die Forderungen stets als unberechtigt zurückgewiesen. Und bisher hat noch keiner der Abzocker den Klageweg beschritten. Das kann sich natürlich ändern; aber immerhin ist es so.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: Presseerklärung der Verbraucherzentrale

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