Vor dem Arbeitsgericht Mannheim wurde letzte Woche die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters einer Abfallentsorgungsunternehmens verhandelt, dem vorgeworfen wird, aus dem Abfall ein Kinderbett entnommen zu haben. Ein Betriebsratsmitglied hatte das gesehen und „gepetzt“. Das Unternehmen sah in dem Verhalten des Mitarbeiters einen Diebstahl, was dieser gar nicht verstehen kann, weil das Unternehmen den Abfall verschrotte und nicht wiederverwerte. Das Arbeitsgericht Mannheim beschloss nun, dem Arbeitgeber aufzugeben, zu einer angeblichen Abmahnung vorzutragen, die der Mitarbeiter wegen eines ähnlichen Vorfalls erhalten haben soll.  Im Dezember 2007 soll er bereits einen Karton mit Toilettenpapier mitgenommen haben und dafür abgemahnt worden sein. Auf diese Frage wird es wohl ankommen. Da allerdings auch Generationen von Jurastudenten sich den Kopf darüber heiß diskutiert haben, ob die Mitnahme von Sperrmüll eigentlich strafbar ist oder nicht, könnte meiner Meinung nach dem arbeitslosen Vater auch ein Verbotsirrtum zugute kommen. Wenn schon juristisch versierte Manager wie Esser im Fall Vodafone/Mannesmann sich mit einem Verbotsirrtum aus der Affaire ziehen können, muss das erst recht für einen Mitarbeiter einer Abfallentsorgungsfirma gelten. Es sei denn, das Unternehmen hat entsprechende Dienstanweisungen erlassen.

Arbeitsgericht Mannheim Aktenzeichen 15 Ca 278/08
Nächster Kammertermin: 8.7.2009

Hier finden Sie ein Interview mit der Vorsitzende Richterin Sima Maali-Faggin
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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