Das Arbeitsgericht Mannheim hat in dem Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG die ausserordentliche Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden bei Ikea in Walldort, Cordula Becker, für zulässig erklärt und die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung ersetzt.  Cordula Becker, Betriebsratsvorsitzende von Ikea in Walldorf, hatte gegenüber der Sendung Frontal (ZDF) berichtet, „dass ständig der Krankenwagen kam, jeden zweiten Tag da war. Mitarbeiter sind umgefallen, einfach weil sie überlastet, am Rande iher Kraft waren, bis hin zum burn out.“ Das Gericht überprüfte im Zustimmungsersetzungsverfahren tatsächlich, ob der Krankenwagen jeden zweiten Tag gekommen war und – da dies nicht der Fall war – hielt die Kündigung trotz der besonderen Rolle der Mitarbeiterin  als Arbeitnehmervertreterin also für gerechtfertigt. und ersetze die verweigerte Zustimmung. Ob das Landesarbeitsgericht mit einer zugespitzen Meinungsfreiheit genauso kleinkariert umgehen wird wie das Arbeitsgericht Mannheim, bleibt abzuwarten. Wie sich Mitarbeiter bei Ikea, dem nach aussen freundlichen Möbelhaus fühlen, kann man bei „Die Presse“ hier nachlesen. Vor Weihnachten ist dort Hochbetrieb.

Verdi kämpft jetzt – neben der Anrufung des Landesarbeitsgerichts mit der Beschwerde – gemeinsam mit vielen Unterstützern verstärkt in der Öffentlichkeit um das Recht auf Meinungsfreiheit der Betriebsratsvorsitzenden und hat dazu mehrere Anzeigen veröffentlicht:

Weihnachtszeit – Zeit der Besinnung ! Neujahr – Zeit für einen guten Neuanfang !

IKEA will die Betriebsratsvorsitzende der IKEA-Beschäftigten in Walldorf bei Heidelberg kündigen. Anlass sind um- und bestrittene Interview-Äußerungen (ZDF-Frontal, SWR-Landesschau Baden-Württemberg, Radio Regenbogen) während der Streiks im 18-monatigen Tarifkonflikt im Einzelhandel. Der Tarifkonflikt wurde im Juli 2008 mit einem neuen Tarifvertrag beendet.
Wir appellieren an IKEA Deutschland: Beenden auch Sie den Konflikt in Walldorf ! Verzichten Sie auf die Kündigung der Betriebsrätin ! Es geht hier auch um die Grundrechte der Meinungsfreiheit, der freien gewerkschaftlichen Betätigung und der Pressefreiheit ! Weihnachten und das Neue Jahr: Zeiten der Besinnung und für einen Neuanfang ! Auch bei IKEA.

Am 6.12.2008 hatten bereits Nikoläuse die Ikea Kunden auf die Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden aufmerksam gemacht:

Zur Chronologie des Konfliktes bei Ikea, in dem es mehrere Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mannheim gab, mehr auf den Seiten von Ver.di.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

P.S.: Einer unserer Juracity Experten ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim und wird von JUVE als Arbeitnehmeranwalt empfohlen.

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