„Swine flu, Schule zu“, könnte zum neuesten Abzählreim in deutschen Schulen werden. Zur Zeit schliessen nämlich immer mehr Schulen wegen Schweinegrippe. Soweit die gute Nachricht, Kids. Aber: Eure Eltern bekommen vielleicht auch frei. Die berufstätigen Eltern stehen dann nämlich vor der Frage: muß ich – darf ich das Kind alleine lassen? Einen speziellen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber gibt es nicht, in § 616 BGB ist aber geregelt, dass man ausnahmsweise fehlen darf (bei Entgeltfortzahlung), wenn man aus persönlichen Gründung ohne Verschulden nicht zur Arbeit kommen kann. Fünf Tage werden danach als vertretbar angesehen, mehr wird man kaum „ohne Verschulden“ begründen können. Das bedeutet aber auch, dass man erst mal sehen muss, ob es keine andere Lösung gibt. Bei älteren Kindern, die sich selbst versorgen können, wird man nicht ohne weiteres am Arbeitsplatz fehlen dürfen.  Wenn die Oma im Haushalt lebt und sich auch sonst schon mal um die Kinder kümmert, entschuldigt auch die geschlossene Schule kein Fernbleiben der Eltern am Arbeitsplatz. In jedem Fall darf nur ein Elternteil zuhause bleiben. Also Kids aufgepasst: Wenn Eure Eltern Euch ein Formular vorlegen, in dem Ihr zur Vorlage beim Arbeitgeber unterschreiben sollt, dass die Eltern fehlen mussten, ist Vorsicht angebracht ;-).

Im Ernst: Der MDR hat über geschlossene Schulen und die Nöte der Eltern berichtet und ein Interview gemacht (Podcast). Wer es genauer haben will, liest den gemeinsam mit dem Herausgeber der Sozialen Sicherheit, Rolf Winkel, verfassten Fachbeitrag zur rechtlichen Situation bei der Schweinegrippe.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Aachener Nachrichten Beitrag vom 27.09.2009
Biallos Ratgeber Schweinegrippe: Zum Impfen ist niemand verpflichtet
Beitrag von Horst Biallo und Rolf Winkel mit Tipps von Rechtsanwalt Michael W. Felser

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News.de Beitrag vom 25.09.2009
Schweinegrippe: Kein Händedruck auf dem Standesamt
Von news.de-Redakteurin Isabelle Wiedemeier
Mit Zitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser

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Biallo.de vom 25.09.2009

Rechte von Arbeitnehmern: Schweinegrippe – was gilt im Job?
Beitrag von Rolf Winkel
Mit Interviewzitaten von RA Michael W. Felser

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