Wie in vielen Studienfächern gehört auch im Jurastudium das Praktikum zum Pflichtprogramm. Studierende, die während dieser Zeit bei den Eltern wohnen, haben laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen (VG Göttingen, Urteil vom 23.11.2006 Aktenzeichen: 2 A 77/05) auch in diesem Zeitraum Anspruch auf den Mietzuschuss durch das BAföG-Amt.

Das Bafög-Amt hatte einem Studenten, der während eines dreimonatigen Praktikums bei den Eltern wohnte, das BAföG zunächst für das ganze Jahr gekürzt, später nur noch für das streitige Quartal. Das BAföG-Amt begründete dies damit, es entstünden weniger Kosten durch den Aufenthalt bei den Eltern und das Zimmer hätte unvermietet werden können. Das sahen die Richter anders: Der Aufwand, das Zimmer für die kurze Zeit des Praktikums zu kündigen oder unterzumieten, sei nicht zumutbar.

Wer als Jurastudent während der praktischen Studienzeit im Ausland ist oder während des Anwaltspraktikums am Sitz einer auswärtigen Kanzlei wohnt, muss also keine Kürzung des Mietzuschusses hinnehmen oder gar seine Wohnung kündigen oder untervermieten.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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