Leibesfrucht
Ein Kind, das zwar gezeugt, aber noch nicht geboren ist, ist erbfähig, § 1923 Ans. 2 BGB.
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Kind, Leibesfrucht