Pflichtteilsberechtigte

Gutachterkosten

Gutachterkosten fallen oft an zur Bewertung von Immobilien, die vererbt wurden. Muss der Erbe auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 BGB ein Gutachten einholen, fallen die Kosten dem Nachlass zur Last und mindern damit auch den Nachlass .

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