Sondererbfolge

Höferecht

Das Höferecht gilt bei der Vererbung von Landwirtschafts- und Forstbetrieben. Die Vererbung vollzieht sich als Sondererbfolge nach speziellen Regelungen. U.a. gibt es die Höfeordnung. Die Ausgestaltung der Vererbung von Höfen ist abhängig von dem jeweiligen Bundesländern und den dort geltenden Landesgesetzen. Typischerweise wird ein Hof nur an den sog. Anerben vererbt, also eine bestimmte Person, …

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