für das Markenrecht (also z.B. die Eintragung oder den Schutz von Wortmarken und Bildmarken) kann man einem (wohltuend mit nachprüfbaren Zahlen unterlegten) Ranking für das Jahr 2007 entnehmen, dass die Zeitschrift „Markenartikel“ veröffentlicht hat und der Markenblog dankenswerterweise ins Internet gebracht hat. Das Ranking hebt sich dadurch von anderen Anwaltslisten ab, dass keine überwiegend subjektiven Bewertungen, sondern Anmeldezahlen und Eintragungen, also die Marktposition, Grundlage des Rankings ist. Wie immer sind solche Anwaltsrankings anhand der für die Bewertung gewählten Kriterien auf die Relevanz für das eigene Interesse zu überprüfen. Wer eine Übersicht über die etablierten Kanzleien sucht, die sich wirklich mit dem Thema auskennen, wir hier fündig. Allerdings dürften sich bei den neuen Medien auch jüngere Kanzleien empfehlen, die sich speziell z.B. mit dem Markenrecht im Internet auskennen, aber noch keine so großen Fallzahlen vorweisen können, um ins Ranking der Großen vorzudringen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte