Eine Toilette ist kein Mülleimer, wenn sie auch so häufiger benutzt wird. Dies kann zu Verstopfungen führen und diese wiederum zu Ärger und Streit. Mit einem derartigen Fall hatte sich das Amtsgericht Bergheim (Rhein-Erft-Kreis) (Az. 28 C 219/07) in einem Mietverhältnis in Pulheim zu beschäftigen. In dem Mietvertrag war beim Umgang mit den Sanitäranlagen besondere Sorgfalt vereinbart. Die Mieterin indes entsorgte ihre
Tampons durch die Toilette. Es kam wie es kommen musste, zur Verstopfung. Der Vermieter musste für die erforderlichen Arbeiten € 321,47 aufwenden. Er verlangte das Geld von der Mieterin zurück. Zu Recht, entschied das Gericht. Denn die Mieterin war ausdrücklich darüber aufgeklärt worden, dass über die Toilette keine Damenhygieneartikel entsorgt werden dürfen. Das liegt eigentlich auch auf der Hand.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: münchenerwochenanzeiger