Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 27.08.2008 Aktenzeichen 6 P 11.07 entschieden, dass der Personalrat bei der Eingruppierung neu eingestellter Arbeitnehmer auch bei der Zuordnung zu den Stufen nach der Entgelttabelle des TV-L mitzubestimmen hat. Die Frage, ob der Personalrat nicht nur bei der Zuordnung zur Entgeltgruppe, sondern auch der jeweiligen Stufe nach der Entgelttabelle mitzubestimmen hatte, war bei den Verwaltungsgerichten bis zu dieser höchstrichterlichen Entscheidung umstritten (Juracity berichtete z.B. vom Beschluß des VG Mainz). Die Rechtslage ist auf den TVÖD übertragbar.

Quelle: BVerwG vom 27.08.2008 – 6 P 11.07: bverwg_27082008_6p11_07_mitbestimmung_tv-l_stufenzuordnung.pdf

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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