gegen die Einschränkung der Beteiligungsrechte ihrer Interessenvertreter durch den Gesetzesentwurf zum Landespersonalvertretungsgesetz für NRW (LPVG NW), berichtet der Kölner Stadtanzeiger topaktuell. Aufgerufen zum Protest hatten DGB, Ver.di, GdP und GEW. Nach Angaben der Landesregierung geht es ihr um eine Angleichung des LPVG NW an das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und um eine Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das 1995 einzelne Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes in Schleswig-Holstein beanstandet hatte (hier finden Sie den Volltext, bitte auf der Seite nach unten scrollen). Rechtsanwalt Welkoborsky aus Bochum hat detailliert nachgewiesen, dass die Gesetzesentwurf in NRW weit hinter dem Bundespersonalvertretungsgesetz zurückbleibt und die Beteiligung der Personalräte weiter beschneidet als es der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verlangen würde. Hintergrund der Novellierung ist die erklärte Absicht der Landesregierung, die Landesverwaltung umzubauen (u.a. durch Nutzung des “Personaleinsatzmanagements” PEM). Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum zuvor die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungen eingeschränkt werden sollen. Diesen Zusammenhang haben wohl auch die Beschäftigten inzwischen verstanden, wie die beeindruckende Zahl der Demonstrationsteilnehmer belegt.

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Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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