Das heftig umstrittene und von Experten kritisierte Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsrechts und schulrechtlicher Vorschriften ist am 19.09.2007 vom Plenum des Landtags NRW nach 2. Lesung verabschiedet worden. Für den Gesetzentwurf in der vom Fachausschuss beschlossenen Fassung votierten in namentlicher Abstimmung alle 98 Abgeordneten der CDU/FDP-Fraktion, 85 von der Opposition stimmten dagegen. Das geänderte Landespersonalvertretungsgeset tritt, entgegen anderslautender Vermutungen nicht zum 1.1.2008, sondern überwiegend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetzestext (Artikelgesetz) des Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsrechts und schulrechtlicher Vorschriften via Landtag NRW
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte