Der Blick über den Tellerrand: Zuweisungen von Bediensteten an andere Rechtsträger nicht nur in NRW, sondern auch in Wien (so das Zuweisungsgesetz). Beamtenleiharbeit sozusagen. Beim Personalvertretungsgesetz selbst fällt zweierlei auf: scheint kürzer zu sein (ka schmäh …), die Beteiligungsrechte umfangreicher. Wer hat mehr Angst vor den Beschäftigten? Offensichtlich der deutsche Gesetzgeber …

Wiener_Personalvertretungsgesetz (Volltext)

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