Was Arbeitgebern geraten wird, kann man beim Verlag für die deutsche Wirtschaft nachlesen. Das ist natürlich auch für Betriebsräte interessant. Der erste (und damit wichtigste) Tipp von 9 genannten ist: “Ihre Taktik sollte sein, zunächst über den Interessenausgleich und getrennt davon später über den Sozialplan zu verhandeln.”. Häufig allerdings lassen sich Betriebsräte auf Verhandlungen über einen Interessenausgleich ein, ohne gleichzeitig den Sozialplan zu verhandeln. Selbst in grossen Konzernen schliessen Konzernbetriebsräte nicht selten einen isolierten Interessenausgleich ab, die lokalen Betriebsräte müssen dann sehen, wie sie an einen Sozialplan kommen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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