Der Fußball-Oberligist Germania Dattenfeld muß das Spiel den SV Straelen, das er vor knapp drei Monaten deutlich gewonnen hatte, nun doch wiederholen.

Bereits vor Anpfiff der Partie hatten die Gäste die Tor-Höhe auf dem Dattenfelder Platz überprüfen lassen. Dabei wurde festgestellt, daß diese sich nur auf 2,27 m statt der vorgeschriebenen 2,44 m belief. Der Spielleiter pfiff das Spiel gleichwohl an und die Dattenfelder erwiesen sich gerade angesichts der regelwidrigen Tormaße dann doch als die eindeutig versierteren Torschützen und schickten die Straelener mit 4:0 nach Hause.

Die bekamen aber nach erfolglosem Protest vor dem Sportgericht des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes am Montagabend Recht. Das Spiel wird neu angesetzt.

Nun denn, man ist sich nicht ganz sicher, ob dem SV Straelen damit wirklich geholfen ist:

Das Nachholspiele nicht immer von Vorteil für den Einspruchsführer sind, belegt eindrucksvoll das berühmte Beispiel der Spiele zwischen dem FC Bayern und dem 1. FC Nürnberg im Jahr 1994. Die Münchener gewannen das erste Spiel 2:1, obwohl der Sieg“treffer“ von Thomas Helmer überall war, nur nicht im Nürnberger Tor. In Nachholpartie hagelte es für die Nürnberger dann eine 5:0-Klatsche.

Die Dattenfelder haben immerhin viermal ein regelwidrig kleines Tor tatsächlich getroffen. Im Nacholspiel wird spätestens bei Halbzeit die Seiten gewechselt und bis dahin auch sicher nicht nur das Dattenfelder Tor vergrößert…

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

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