Die Stadt Köln ist die einzige Gemeinde in Deutschland, die eine Sexsteuer als Sonderform der Vergnügungssteuer erhebt. Wie der Kölner Stadtanzeiger heute berichtet, rechnet der Kämmerer für das Jahr 2007 mit Einnahmen in Höhe von € 750.000,00. Die Stadt hatte für jeden Raum monatlich € 150,00 zugrundegelegt. Unabhängig von der Art und Häufigkeit der Nutzung durch die Prostituierten. Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 23 K 4180/04) hat die Steuer im wesentlichen für rechtmäßig erklärt.

Allerdings ist die pauschale monatliche Besteuerung von den Richtern moniert worden. Die bloße Überlassung von Räumen führe nicht automatisch zu einer Vergnügungssteuerpflicht. Die Stadt hat die Satzung dahingehend geändert, dass die Prostituierten nunmehr je „Veranstaltungstag“ € 6,00 an die Stadt zahlen müssen. Bei etwa 900 gemeldeten Prostituierten und 17 Sex-Clubs kommt dann ordentlich was zusammen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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