berichtet die Berliner Zeitung. Der BGH hat sich natürlich nicht einschüchtern lassen, auch wenn er sich wohl zugunsten des Präsidenten geäussert hat. Der Angeklagte hatte u.a. 20 kg Haschisch verkauft und mit 25 Frauen ungeschützen Verkehr, obwohl er wusste, dass er HIV positiv war. Der Motorradclub bemüht sich in der Aussendarstellung (u.a. auf seiner Homepage), das negative Image, das Vereine wie die Hells Angels hinterlassen haben, aufzubessern. Da dürfte der jetzt verhandelte Fall eher ein Rückschritt sein.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.