einvernehmliche Beendigung

Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte

Leitende Angestellte haben es nicht leicht, schon gar nicht bei der Trennung vom Unternehmen. Beim Aufhebungsvertrag geht zwar alles nach den normalen Regeln, aber als leitender Angestellter hat man einen schwächeren Kündigungsschutz und muss daher vielleicht nachgiebiger sein als jemand, der tariflich unkündbar ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass 5 / 5 ( 1 vote …

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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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