Welches Arbeitsgericht zuständig ist: (fast) Freie Wahl für Klage der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben es gut: Bei der Wahl des zuständigen Arbeitsgericht s kann man praktisch keinen Fehler machen – auch wenn man selbst Klage einreicht oder mithilfe der Rechtsantragsstelle eine Klage (z.B. Kündigungsschutzklage) aufsetzen lässt. Das Arbeitsgerichtsgesetz und die Zivilprozessordnung lassen dem klagenden Arbeitnehmer nämlich die freieWahl unter zahlreichen sogenannten Gerichtsständen, also Gerichtsorten, an denen zulässigerweise …
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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2011 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anwalt, Arbeitsgericht, Zuständigkeit