Die Post-Mindestlohn-Verordnung ist nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft vereinbar. Weiter schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9192) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8961) mit Blick auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes (Juracity berichtete), dieses Urteil zum Postmindestlohn sei nicht rechtskräftig und entfalte keine unmittelbare Wirkung. Die abschließende rechtliche Bewertung bleibe rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte vorbehalten.

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