Das Arbeitsgericht in Giessen hat am Montag offenbar eine einstweilige Verfügung auf Untersagung von Streikaktionen zurückgewiesen, berichtet die Main-Spitze. Das Arbeitsgericht Giessen sieht damit anders als das Arbeitsgericht Kiel keinen Verstoß gegen das Ultima-Ratio-Prinzip und keinen Eingriff in die Rechte der Personalvertretungen.

Siehe auch: „Arbeitsgericht Kiel untersagt Kita-Streik

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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