Das Arbeitsgericht in Giessen hat am Montag offenbar eine einstweilige Verfügung auf Untersagung von Streikaktionen zurückgewiesen, berichtet die Main-Spitze. Das Arbeitsgericht Giessen sieht damit anders als das Arbeitsgericht Kiel keinen Verstoß gegen das Ultima-Ratio-Prinzip und keinen Eingriff in die Rechte der Personalvertretungen.
Siehe auch: „Arbeitsgericht Kiel untersagt Kita-Streik“
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte