Müllmann, Postbote, Zeitungsausträger, alle bekommen nach Neujahr von freundlichen Mitmenschen ein sog. Neujährchen zugesteckt. Dass die Annahme von Geschenken von Kunden im Bezug zum Arbeitgeber generell nicht ganz unproblematisch ist, darauf hatten wir ja bereits hingewiesen. Auch darauf, dass in den Kommunen unterschiedliche Sichtweisen zu den Neujährchen bestehen und in München gar ein Trinkgeldskandal daraus geworden ist.
Wieviel man gibt, erfahren Sie hier. Diese Ratschläge kommen uns allerdings etwas überholt vor. Ob man wirklich Hochprozentiges schenken sollte … (und ausserdem hat man die Rechtsanwaltsfachangestellten vergessen ;-). Machen Sie es wie der Münchner OB. Geben Sie den Leuten, die bei Wind und Wetter für Sie unterwegs sind, ruhig etwas. Und dementieren Sie bei Nachfragen. Falschen Müllmännern sollten Sie allerdings kein Neujährchen zustecken …


Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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