Kaum zu glauben, dass in München jetzt sogar auf eine Anzeige des Korruptionsbeauftragten der Stadtwerke die Staatsanwaltschaft gegen die Müllmänner ermittelt, die die üblichen „Neujährchen“ oder Weihnachtsgrüße eingesammelt haben und dabei angeblich nicht ordnungsgemäß oder vollständig Buch über die Einnahmen geführt haben sollen. Die Stadt befürchtet, dass die Bürger nur mit der Erwartung zahlen würden, dass beim Abholen nicht so genau hingeschaut werde. Frage: Müssen die Münchner Bürger, die Neujährchen gezahlt haben, jetzt konsequenterweise mit einer Strafanzeige rechnen, weil sie versucht haben könnten, die Müllmänner „zu kaufen“? Zweite Frage: Dürfen die Müllmänner mit gleichem Großmut der Justiz rechnen und wie Ackermann mit einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ davonkommen (so damals jedenfalls noch das Landgericht, das am Ende eine Deal mitmachte).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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