Die Vergütung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ergibt sich aus den Tabellen zum Tarifvertrag der öffentlichen Dienst der Länder – TV-L. Im Osten der Republik beträgt das Tabellenentgelt immer noch nur 92, 5 % des Tabellenentgelts der Kolleginnen und Kollegen im Westen. Immerhin haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Tarifeinigung 2009 einen großen Schritt auf die 100 % Angleichung getan.
>>> Entgelttabelle_TV-L-Ost_ab_Maerz_2009
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte