Oft ist es schwer, einen Parkplatz zu finden und oft sind die Parkgebühren teuerer als ein Knöllchen. Dabei sollte man aber daran denken, dass auch geringfügigere Ordnungswidrigkeiten den Führerschein gefährden können. Und zwar droht hier nicht etwa nur ein befristestes Fahrverbot, sondern der Entzug der Fahrerlaubnis.

Diese bittere Erfahrung mußte nun eine Berlinerin machen. Sie sammelte zwischen 2004 und heute etwa 300 Knöllchen. Das reichte der Verkehrsbehörde: Sie ordnete zur Überprüfung der Eignung für den Straßenverkehr eine MPU, mit anderen Worten den sog. Idiotentest an. Dies sah die Frau nicht ein und legte die MPU nicht vor. Dies sah wiederum die Behörde nicht ein und entzog der Frau den Führerschein.

Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 11 A 247/07) Berlin. Die Frau muss eine positive MPU vorlegen, sonst erlangt sie den Führerschein nicht wieder. Das Gericht geht davon aus, dass auch geringfügige Verstöße gegen die Verkehrsregeln Zweifel an der Eignung hervorrufen können, wenn der Betroffene zu verstehen gibt, dass er nicht zur Befolgung von Verkehrsregeln bereit sei. So können bereits 30 bis 40 Verstöße in kürzerer Zeit zum Verlust des Führerscheines führen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Quelle IWW – Verkehrsrecht aktuell 8/2007

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