Das AG München (Az.: 275 C 15658/97 hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Autofahrer sich auf die automatische Einparkhilfe verlassen darf. Diese Auffassung vertrat ein Autofahrer, der beim Rücksetzen seinen Mietwagen beschädigt hatte
und sich nun der Einforderung einer vereinbarten Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung ausgesetzt sah. Denn die Hilfe hatte „versagt“ ; der Mann hat das Auto beim Rückwärtsfahren lädiert.
Nein, verlassen auf die Einparkhilfe darf ein Autofahrer sich nicht, urteilte das Gericht. Denn beim Rückwärtsfahren gilt immer eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Nach der Entscheidung des Gerichts kam erschwerend hinzu, dass das Hindernis erkennbar gewesen sei.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: Marktplatz – recht