Eine Ehe kann nicht wegen einer „Jungfrauenlüge“ für unwirksam erklärt werden, sondern bleibt trotz der Unwahrheit bezüglich der „Unberührtheit“ gültig, berichtet die Welt. Jedenfalls hat das Berufungsgericht die Vollstreckung aus dem anderslautenden erstinstanzlichen Urteil erst mal eingestellt. Das erinnert mich als Arbeitsrechtler an das Recht zur Lüge beim Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren. Kommt jetzt nach dem Vaterschaftstest der Jungfrauentest?

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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