Eltern haben meistens Stress; mit oder wegen den Kindern. Und insbesondere immer dann, wenn die Berufstätigkeit mit der Kinderbetreuung kombiniert werden soll, wird es stressigst. Und nach der Unterhaltsreform 2008, die zu einer gesteigerten Erwerbsverpflichtung des geschiedenen und betreuenden Elternteils führt, wird sich dies nicht zum Besseren verändern. Und dann noch Stress mit der Kita?

Ja, das ist durchaus möglich. Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass eine satzungsmäßige Gebühr für verspätetes Abholen zulässig sein kann. Im entschiedenen Fall waren die Eltern 11 Minuten zu spät gekommen. Hierfür kassierte die Kita € 10,00. Die Kammer beanstandete diese Gebühr nicht. Die Berufung wurde zugelassen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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